Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DULA Trockenbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Trockenbau-, Innenausbau- und verwandten Dienstleistungen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot des Auftragnehmers vom Auftraggeber angenommen wird. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Vereinbarte Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten rechtzeitig gegeben sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Die erbrachte Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich beanstandet.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten sind in diesem Fall zu vergüten.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.